§ 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern
Im Zuge des CRD IV-Umsetzungsgesetzes wurden die vormals in Abs. 4 von § 25a enthaltenen Vorschriften zu den Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern in den neuen § 25e überführt und um eine Regelung hinsichtlich der Vergütungssysteme ergänzt.
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